1. Kleiderordnung:
1.1 Unter dem Begriff Narrenkleid verstehen die Narrenfreunde Bergfelden e.V. Jäkles Kropfer die komplette Ausstattung der Hästräger:
Jäkle:
Kropfer:
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1.2 Jeder Hästräger hat dafür Sorge zu tragen, daß sein Häs nur in einem ordentlichen und sauberen Zustand getragen wird. |
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1.3 Das Häs kann nur an aktive und passive Mitglieder oder deren Kinder bzw. Jugendlichen verliehen werden. Der jeweilige Vertreter (Jäklevertreter bzw. Kropfervertreter) muß informiert werden. Das Häs darf ohne Absprache mit dem Besitzer nicht an Dritte verliehen werden. |
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1.4 Bei Verlassen des Vereins hat dieser das Vorkaufsrecht des Narrenkleides. |
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1.4.1 Bei Nichtverkauf des Narrenkleides sind sämtliche Wappen, Abzeichen und Nummern abzugeben. Das weitere Tragen des Narrenkleides in der Öffentlichkeit ist untersagt. |
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2. Teilnahme an Veranstaltungen: | |||
2.1 Um ein schönes Bild der Narrenfreunde Bergfelden abzugeben, ist es erwünscht, möglichst vollzählig an den Veranstaltungen teilzunehmen. Ist die Teilnahme an der Veranstaltung einem Hästräger nicht möglich, so wird gebeten, sich rechtzeitig beim jeweiligen Vertreter zu entschuldigen. |
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2.2 Zur Teilnahme an Veranstaltungen sind Sprungbändel notwendig. Um diesen zu erhalten, sind Arbeitsdienste zu leisten. |
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2.3 Zu auswärtigen Veranstaltungen sollten die Fahrtmöglichkeiten des Vereins genutzt werden. Bei Selbstfahrten entfällt der Versicherungsschutz des Vereins. Die festgelegten Ab- und Rückfahrzeiten müssen eingehalten werden. Die Veranstaltung endet mit der Abfahrt vom Veranstaltungsort. Bei vorzeitigem Verlassen einer auswärtigen Veranstaltung hat der Teilnehmer sich bei einem Vertreter der Vorstandschaft abzumelden. |
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2.4 Jeder Hästräger ist bei jeder Veranstaltung für sich selbst verantwortlich und haftet in vollem Rahmen für mutwillig verursachte Personen- und Sachschäden. Auseinandersetzungen im Häs sind zu vermeiden. |
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2.5 Der übermäßige Genuss von Alkohol, vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen, ist von dem Maskenträger zu unterlassen. |
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2.6 Die Hästräger sind verpflichtet, ab Beginn des Umzuges, d.h. sobald die Gruppe in Marsch gesetzt wird, oder des Auftrittes, bis zum Ende die Maske nicht mehr abzunehmen. Es muss für Narren Ehre und kein Zwang sein, unerkannt zu bleiben. |
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2.7 Die Belästigung von Zuschauern, insbesondere von Kindern, ist zu unterlassen. |
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2.8 Werden von Hästrägern Sachen an Zuschauer verteilt, dann ist so zu verfahren, daß dies nicht als Belästigung ausgelegt werden kann. |
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2.9 Dem Hästräger ist strengstens untersagt, während des Umzuges in Gebäude einzudringen oder an Hausfassaden o.ä. empor zusteigen. Der Umzug findet auf der Straße statt. |
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3. Besuch weiteren Veranstaltungen: | |||
Besteht der Wunsch an der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen nach Ende des offiziellen Programmes, so gelten folgende Bedingungen:
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4. Jugendliche: |
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Bei Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz. | |||
5. Ausschluss: | |||
Laut Satzung des Vereins droht einem Mitglied der Ausschluß aus dem Verein, wenn dieses schwerwiegend gegen die Vereinsordnung oder Vereinssatzung verstößt. Daneben führen auch strafbare Handlungen, wie z.B.
sowie Anstiftung zu o.g. Vergehen zum Ausschluß, wenn eine weitere Mitgliedschaft nach Begehen einer dieser Straftaten für den Verein nicht mehr tragbar ist. |
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6. Beiträge und Umkosten: | |||
Alle Mitglieder des Vereins müssen rechtzeitig den Beitrag entrichten. Für aktive Mitglieder beträgt dieser z.Z. 25.- € Für passive Mitglieder 15.- € Eventuell anfallende Unkostenbeiträge, z.B. Busfahrten und Sprungbändel, werden von der Vorstandschaft rechtzeitig mitgeteilt. Der Beitrag wird zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres vom Kassierer per Lastschrift eingezogen. Des weiteren besteht die Möglichkeit eines Familienbeitrages welcher beim Kassierer nachzufragen ist. |
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7. Tagegelder und Reisegelder: |
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Die Tätigkeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Der Vorstand kann jedoch für Dienstvorrichtungen, die Mitglieder außerhalb des Vereinssitzes auszuführen haben, angemessene Reisekosten und Tagegelder festsetzen. |
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8. Vereinsmitteilungen: | |||
Mitteilungen, die den Verein betreffen, können aus der Tagespresse oder dem Mitteilungsblatt entnommen werden. . |
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9. Anmerkungen: | |||
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Narrenordnung kann von der Vorstandschaft Sprungverbot erteilt werden. |
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Änderungen sind der Vorstandschaft vorbehalten. |